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Art. 704 OR und Minderheitenschutz: Eine aktienrechtliche Kurvendiskussion
Type
working paper
Date Issued
2016-07-28
Author(s)
Abstract (De)
Mehrheitsvorschriften über die Beschlussfassung an der Generalversammlung sind ein wichtiges Element des aktienrechtlichen Minderheitenschutzes. In der Schweiz schützt nach traditioneller Auffassung insbesondere Art. 704 Abs. 1 OR die Aktionärsminderheit. Gemäss dieser Vorschrift kommen bestimmte wichtige Beschlüsse nur zustande, wenn ihnen zwei Drittel der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehr-heit der vertretenen Nennwerte zustimmt.
Der vorliegende Aufsatz vergleicht die Wirkungsweise von Art. 704 Abs. 1 OR mit der vom Schreibenden schon früher propagierten, weitgehend dispositiven „Mehrheit-der-Minderheit“-Regel („MdM-Regel“), dergemäss in beherrschten Gesellschaften ein gültiger GV-Beschluss die Zustimmung einer Mehrheit der Minderheitsaktionäre voraussetzen würde. Vergleichskriterien für die zwei Regeln sind die Effektivität des Min-derheitenschutzes und die Gefahr, dass eine kleine Minderheit einen GV-Beschluss blockiert (sog. holdout).
Der Aufsatz zeigt, dass Art. 704 Abs. 1 OR eine beschränkte und paradoxe Minderheitenschutzwirkung entfaltet, das Holdout-Problem jedoch vernachlässigbar sein dürfte. Bei der MdM-Regel treten die identifizierten Schwächen von Art. 704 Abs. 1 OR nicht auf, und das Holdout-Problem lässt sich mit geeigneten Massnahmen im Zaum halten. Im Ergebnis ist die MdM-Regel dem Art. 704 Abs. 1 OR überlegen.
Der vorliegende Aufsatz vergleicht die Wirkungsweise von Art. 704 Abs. 1 OR mit der vom Schreibenden schon früher propagierten, weitgehend dispositiven „Mehrheit-der-Minderheit“-Regel („MdM-Regel“), dergemäss in beherrschten Gesellschaften ein gültiger GV-Beschluss die Zustimmung einer Mehrheit der Minderheitsaktionäre voraussetzen würde. Vergleichskriterien für die zwei Regeln sind die Effektivität des Min-derheitenschutzes und die Gefahr, dass eine kleine Minderheit einen GV-Beschluss blockiert (sog. holdout).
Der Aufsatz zeigt, dass Art. 704 Abs. 1 OR eine beschränkte und paradoxe Minderheitenschutzwirkung entfaltet, das Holdout-Problem jedoch vernachlässigbar sein dürfte. Bei der MdM-Regel treten die identifizierten Schwächen von Art. 704 Abs. 1 OR nicht auf, und das Holdout-Problem lässt sich mit geeigneten Massnahmen im Zaum halten. Im Ergebnis ist die MdM-Regel dem Art. 704 Abs. 1 OR überlegen.
Language
German
Keywords
Gesellschaftsrecht
Aktienrecht
Generalversammlung
Minderheitenschutz
Qualifiziertes Mehr
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Pages
21
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
248825
File(s)
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open access
Name
Haeusermann_Art_704_OR.pdf
Size
317.1 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
08d52fc60eb662ee1d3625e46c2a8fc6