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Die Bedeutung des Personenidentifikators in der Entwicklung des E-Government
Type
work report
Date Issued
2005
Author(s)
Hristova, Ralitsa
Abstract (De)
Die von den öffentlichen Verwaltungen geführten amtlichen Personenregister, wie etwa die Einwohner-, Zivilstands-, und Ausländerregister haben die Aufgabe, rechtlich bedeutende Daten über Personen und Vorgänge, die diese unmittelbar betreffen, zu dokumentieren. Mit der Entwicklung des E-Government wird es immer häufiger notwendig, dass die verschiedenen amtlichen Personenregister standardisiert miteinander kommunizieren und untereinander vernetzt werden können. Die amtlichen Personenregister können standardisiert werden, wobei sie nach einheitlichen Regeln zur Identifizierung einer Person geführt werden. Da die Personen durch Namen und Vornamen in einem Personenregister nur schwer eindeutig identifiziert werden können, werden von vielen Amtsstellen zu diesem Zweck Registriernummern, wie beispielsweise Versicherungs-, Register-, Kunden-, und Personalnummern eingesetzt, die als Personenidentifikatoren bezeichnet werden. Werden die Personenidentifikatoren nur innerhalb des Registers genutzt, so handelt es sich um sektorielle Personenidentifikatoren. Ein Personenidentifikator kann aber auch registerübergreifend eingesetzt werden. Er wird in diesem Fall als universaler Personenidentifikator bzw. universale Personenkennzahl bezeichnet und dient zur Identifizierung derselben Person in mehreren amtlichen Personenregistern. Bisher sind die Gründe für den Einsatz der Personenidentifikatoren im E-Government, das Ausmass ihrer Verbreitung, der Bereich ihrer Anwendung sowie ihr Einfluss auf die Umsetzung der Online-Verwaltung unzureichend erforscht. Des Weiteren ist der Fragestellung bislang nicht nachgegangen worden, ob der höhere bzw. niedrigere Entwicklungsstand des E-Government auf den Einsatz des universalen bzw. sektoriellen Personenidentifikators im E-Government oder eher auf andere Faktoren zurückzuführen ist. Aus diesem Grund wird die Entwicklung des E-Government in fünf ausgewählten europäischen Ländern, nämlich in Dänemark, Belgien, Grossbritannien, der Schweiz und Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung des Personenidentifikators zum Zwecke der Umsetzung der Online-Verwaltung betrachtet. Anhand der Analysen der fünf Länder wurde festgestellt, dass sowohl die sektoriellen als auch die universalen Personenidentifikatoren in E-Government-Lösungen immer häufiger eingesetzt werden. Der Trend geht jedoch dahin, universale Personenidentifikatoren in der digitalen Verwaltung zu verwenden. Die Führungsposition von Österreich und Dänemark in Sachen E-Government ist jedoch schwerlich allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass universale Personenidentifikatoren im E-Government in diesen beiden Staaten eingesetzt werden. Beispielsweise gehört Grossbritannien ebenso zu den Ländern, die im E-Government überdurchschnittlich entwickelt sind, jedoch keinen universalen Personenidentifikator zur E-Government-Umsetzung verwenden. Darüber hinaus entwickelt sich die Online-Verwaltung in Belgien im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich, obwohl sich die Verwendung der belgischen universalen Personenkennzahl im E-Government immer mehr durchsetzt. Daher lässt sich kein Zusammenhang zwischen der Art der im E-Government eingesetzten amtlichen Personenidentifikatoren und der E-Government-Entwicklung eines Landes herstellen. Die Länderanalysen haben darauf hingewiesen, dass vielmehr andere Faktoren für die Umsetzung des E-Government von entscheidender Bedeutung sind, wie beispielsweise das Vorhandensein einer einheitlichen Strategie zur Umsetzung des E-Government in einem Land; politisches Engagement mit dem Thema E-Government; Einstellung der Bürger den neuen IKT bzw. dem E-Government gegenüber. Des Weiteren ist festgestellt worden, dass der universale Personenidentifikator jedoch nicht nur im internen E-Government (G2G) zwecks der Effektivitäts- und Effizienzsteigerung des Datenaustausches eingesetzt wird, sondern auch im Bereich G2C, um die Kundenorientierung der öffentlichen Stellen zu fördern. Der in der digitalen Verwaltung eingesetzte universale Personenidentifikator kann letztendlich als ein Element des Entwicklungsansatzes zum E-Government erachtet werden. Dieses Element zählt sowohl zu den technischen als auch den rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Government. Soweit diese einen direkten Einfluss auf die Umsetzung der Online-Verwaltung ausüben, beeinflusst der Personenidentifikator die Realisierung des E-Governments nur indirekt.
Project(s)
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Subject(s)
Eprints ID
13202