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Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich
Type
work report
Date Issued
2017-02
Author(s)
Felix, Jürg
Abstract (De)
Die kantonale Kulturförderung wird grundsätzlich aus zwei Gefässen finanziert:
• aus dem ordentlichen kantonalen Budget (Erfolgsrechnung);
• aus dem Lotteriefonds des Kantons Zürich.
Die Kulturförderung selbst kann in unterschiedliche Beitragsarten unterteilt werden:
• Direkte Kulturförderung: Beiträge, die direkt für kulturelle Vorhaben oder zugunsten von Kulturschaffenden gesprochen werden. Darunter fallen im Kanton Zürich Projekt- und Pro-duktionsbeiträge, personenbezogene Beiträge, Werkbeiträge, Beiträge für Ateliers oder Frei-raumbeiträge. Ebenfalls der direkten Kulturförderung zugeschlagen werden Ausgaben für Werkankäufe sowie Preise und Anerkennungsbeiträge.
• Indirekte Kulturförderung: Sie unterstützt das Bereitstellen der für das kulturelle Schaffen er-forderlichen Strukturen und setzt sich vor allem aus Betriebs- und Investitionsbeiträgen zu-sammen.
• Mittelbare Kulturförderung: Diese umfasst alle zweckgebundenen Kulturanteile an die Städte Winterthur und Zürich.
Ein Rückblick auf die vergangenen zwanzig Jahre zeigt, dass die Kulturförderung sowie ihre Finan-zierung zunehmend strukturiert und mit Steuerungsinstrumenten versehen wurden. Seit 2002 be-steht ein Kulturförderungsleitbild, seit 2010 eine vollständig revidierte Kulturförderungsverord-nung. Die Zuständigkeiten für die Förderung sind auf unterschiedliche Ebenen verteilt:
• Im ordentlichen Budget entscheidet der Kantonsrat über die Kulturförderung in den Leis-tungsgruppen 2234 (Fachstelle Kultur) sowie 2216 (innerkantonaler Lastenausgleich). Aus-serdem spricht der Kantonsrat Mittel durch Entnahme aus dem Lotteriefonds.
• Der Regierungsrat spricht Betriebsbeiträge, Projektbeiträge und Investitionsbeiträge, wenn sie bestimmte Volumina überschreiten.
• Die Fachstelle Kultur verwaltet die ihr zugewiesenen finanziellen Mittel zur Kulturförde-rung, zum Teil unter Beizug der Kulturförderungskommission.
• Das Opernhaus ist sowohl bezüglich Zuständigkeiten wie auch in der Höhe der Förderung ein Spezialfall.
Die für die Kulturförderung gesprochenen Mittel schwanken über die Jahre beträchtlich. Dies hängt vor allem mit unregelmässig anfallenden, zum Teil beträchtlichen Investitionsbeschlüssen zusam-men. Die Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton Zürich und den Städten (v. a. Zürich und Winterthur) hat die Zusammensetzung der Finanzierung deutlich verändert.
Zwischen 1997 und 2015 stiegen die Kulturausgaben des Kantons Zürich insgesamt von CHF 77 Mi-o. auf CHF 149 Mio. Der grösste Anteil der Mittel wurde für die indirekte Kulturförderung einge-setzt. Er betrug 1997 CHF 62 Mio. und stieg bis 2015 kontinuierlich auf CHF 92 Mio. an.
Um die Kulturförderung in Zukunft auf dem heutigen Niveau zu sichern, wird von einem Ressour-cenbedarf von CHF 131.25 Mio. ausgegangen. Für die Diskussion möglicher Finanzierungsmodelle wurden in diesem Bericht Szenarien entwickelt:
1) Kantonaler Kulturfonds. Grundidee: Für die kleineren Förderbeiträge wird ein Kulturfonds eingerichtet, der aus dem Lotteriefonds geäufnet wird. Die grösseren Beiträge werden aus-serhalb des Kulturfonds finanziert.
2) Kulturkapitel im Lotteriefonds. Grundidee: Im Lotteriefonds werden etwa 30 % der Erträge für die Kulturförderung reserviert und in einem eigenen Kapitel bewirtschaftet. Mittel, die nicht abgerufen werden, gehen in eine Reserveposition „Kultur“ des Lotteriefonds.
3) Kulturstiftung. Grundidee: Sämtliche Beiträge für Kulturförderung, die nicht gesetzlich ver-ankert sind, werden in eine Kulturstiftung übertragen und aus dem Lotteriefonds finanziert.
• aus dem ordentlichen kantonalen Budget (Erfolgsrechnung);
• aus dem Lotteriefonds des Kantons Zürich.
Die Kulturförderung selbst kann in unterschiedliche Beitragsarten unterteilt werden:
• Direkte Kulturförderung: Beiträge, die direkt für kulturelle Vorhaben oder zugunsten von Kulturschaffenden gesprochen werden. Darunter fallen im Kanton Zürich Projekt- und Pro-duktionsbeiträge, personenbezogene Beiträge, Werkbeiträge, Beiträge für Ateliers oder Frei-raumbeiträge. Ebenfalls der direkten Kulturförderung zugeschlagen werden Ausgaben für Werkankäufe sowie Preise und Anerkennungsbeiträge.
• Indirekte Kulturförderung: Sie unterstützt das Bereitstellen der für das kulturelle Schaffen er-forderlichen Strukturen und setzt sich vor allem aus Betriebs- und Investitionsbeiträgen zu-sammen.
• Mittelbare Kulturförderung: Diese umfasst alle zweckgebundenen Kulturanteile an die Städte Winterthur und Zürich.
Ein Rückblick auf die vergangenen zwanzig Jahre zeigt, dass die Kulturförderung sowie ihre Finan-zierung zunehmend strukturiert und mit Steuerungsinstrumenten versehen wurden. Seit 2002 be-steht ein Kulturförderungsleitbild, seit 2010 eine vollständig revidierte Kulturförderungsverord-nung. Die Zuständigkeiten für die Förderung sind auf unterschiedliche Ebenen verteilt:
• Im ordentlichen Budget entscheidet der Kantonsrat über die Kulturförderung in den Leis-tungsgruppen 2234 (Fachstelle Kultur) sowie 2216 (innerkantonaler Lastenausgleich). Aus-serdem spricht der Kantonsrat Mittel durch Entnahme aus dem Lotteriefonds.
• Der Regierungsrat spricht Betriebsbeiträge, Projektbeiträge und Investitionsbeiträge, wenn sie bestimmte Volumina überschreiten.
• Die Fachstelle Kultur verwaltet die ihr zugewiesenen finanziellen Mittel zur Kulturförde-rung, zum Teil unter Beizug der Kulturförderungskommission.
• Das Opernhaus ist sowohl bezüglich Zuständigkeiten wie auch in der Höhe der Förderung ein Spezialfall.
Die für die Kulturförderung gesprochenen Mittel schwanken über die Jahre beträchtlich. Dies hängt vor allem mit unregelmässig anfallenden, zum Teil beträchtlichen Investitionsbeschlüssen zusam-men. Die Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton Zürich und den Städten (v. a. Zürich und Winterthur) hat die Zusammensetzung der Finanzierung deutlich verändert.
Zwischen 1997 und 2015 stiegen die Kulturausgaben des Kantons Zürich insgesamt von CHF 77 Mi-o. auf CHF 149 Mio. Der grösste Anteil der Mittel wurde für die indirekte Kulturförderung einge-setzt. Er betrug 1997 CHF 62 Mio. und stieg bis 2015 kontinuierlich auf CHF 92 Mio. an.
Um die Kulturförderung in Zukunft auf dem heutigen Niveau zu sichern, wird von einem Ressour-cenbedarf von CHF 131.25 Mio. ausgegangen. Für die Diskussion möglicher Finanzierungsmodelle wurden in diesem Bericht Szenarien entwickelt:
1) Kantonaler Kulturfonds. Grundidee: Für die kleineren Förderbeiträge wird ein Kulturfonds eingerichtet, der aus dem Lotteriefonds geäufnet wird. Die grösseren Beiträge werden aus-serhalb des Kulturfonds finanziert.
2) Kulturkapitel im Lotteriefonds. Grundidee: Im Lotteriefonds werden etwa 30 % der Erträge für die Kulturförderung reserviert und in einem eigenen Kapitel bewirtschaftet. Mittel, die nicht abgerufen werden, gehen in eine Reserveposition „Kultur“ des Lotteriefonds.
3) Kulturstiftung. Grundidee: Sämtliche Beiträge für Kulturförderung, die nicht gesetzlich ver-ankert sind, werden in eine Kulturstiftung übertragen und aus dem Lotteriefonds finanziert.
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
Publisher
IMP-HSG
Publisher place
St. Gallen
Pages
65
Subject(s)
Contact Email Address
kuno.schedler@unisg.ch
Additional Information
DOI: 10.13140/RG.2.2.25829.60644
Eprints ID
250668