(1) Der nachfolgende Beitrag geht in einem ersten Teil auf die Frage ein, ob die in der heutigen Praxis vorgesehene Vergütung der Kinderspitex, wie sie durch die IV erfolgt, gesetzmässig ist (2). Im zweiten Teil wird der Blick geöffnet, und es wird aufgezeigt, dass im schweizerischen Sozialversicherungsrecht insgesamt ein überzeugendes, schlüssiges Konzept zur Gewährung (insbesondere) von Sachleistungen fehlt (3). Daraus werden in der Folge einige Schlussfolgerungen zu ziehen sein (4).