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Handelsregistersperre nach Schweizerischer Zivilprozessordnung - Eine Analyse unter Berücksichtigung des modernisierten Handelsregisterrechts
Journal
Reprax : Zeitschrift zur Handelsregisterpraxis
ISSN
1424-3628
Type
journal article
Date Issued
2021-04-15
Author(s)
Abstract (De)
Seit 1. Januar 2021 ist das Gesuch zur Anordnung einer Handelsregistersperre nicht mehr beim kantonalen Handelsregisteramt zu stellen, sondern beim zuständigen kantonalen Gericht. Der vorliegende Aufsatz erörtert den neuen Wirkungsmechanismus der Handelsregistersperre im Zusammenspiel mit der ZPO und weist auf einige Gesichtspunkte hin, die sowohl von den Verfahrensparteien als auch von Gerichten und Handelsregisterämtern beachtet werden sollten, damit der Rechtsschutz gewährleistet werden kann. Neu sollte eine vorsorgliche Massnahme immer superprovisorisch beim Gericht beantragt werden, da die vorsorgliche Massnahme ohne Superprovisorium aufgrund der Wirkungen einer Handelsregistereintragung leicht durch den Prozessgegner vereitelt werden kann. In der Phase des Superprovisoriums ist es – mit Ausnahme von offensichtlich aussichtslosen Gesuchen – vonseiten des Gerichts sinnvoll, die Nachteilsprognose grosszügig zu bejahen, wenn es um die einstweilige Verhinderung von Mutationen im Handelsregister geht. In der provisorischen Phase des vorsorglichen Massnahmeverfahrens kann das Gericht immer noch andere Anordnungen treffen oder auf seine Verfügung zurückkommen.
Language
German
Keywords
Handelsregistersperre
einstweilige Massnahmen
vorsorgliche Massnahmen
superprovisorisch
superprovisorische Massnahmen
ZPO
Gesellschaftsrecht
Aktienrecht
Aktiengesellschaft
Anfechtung
Nichtigkeit
Beschluss
Generalversammlungsbeschluss
Schutzschrift
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Refereed
Yes
Publisher
Schulthess
Publisher place
Zürich
Volume
23
Number
1
Start page
1
End page
30
Pages
30
Subject(s)
Contact Email Address
lukas.mueller3@unisg.ch
Eprints ID
262531