Der Beitrag befasst sich mit der rechtstheoretischen, d.h. normativen Beurteilung der Möglichkeit, Rechtsprechung zu automatisieren. Als Fundament der Auseinandersetzung dienen die Werke dreier Autoren, welche die Rechtstheorie der Moderne entscheidend geprägt haben: Hans Kelsen, H.L.A. Hart und Ronald Dworkin. Der Beitrag untersucht, welche Funktion dem jeweiligen Autor zufolge dem Recht, der Rechtsprechung und dabei dem richter- lichen Ermessen zukommt. Basierend darauf wird diskutiert, ob die Rechtsprechung automatisiert werden kann. Es wird festgestellt, dass dem Recht eine soziale Komponente innewohnt und dass Recht und Moral sowie Recht und gesellschaftliches Leben in enger Verbindung zueinander stehen. Von der Erkenntnis ausgehend, dass Rechtsprechung mit Rechtsfortbildung einhergeht und Gerichte somit über eine weitgehende, speziell legitimierte Autorität und Macht verfügen, ist eine Automatisierung der Rechtsprechung weder denkbar noch wünschenswert.
Language
German
Refereed
Yes
Book title
Smart Criminal Justice. Der Einsatz von Algorithmen in der Polizeiarbeit und Strafrechtspflege