Übergangsrechtliche Fragen bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Art. 21 und 54 Abs. 2 Lugano-Übereinkommen. Verweigerung der Anerkennung des Urteils eines anderen Konventionsstaates, weil dieser eine prioritäre Rechtshängigkeit in der Schweiz missachtet hat. Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 9.9.1998 (BGE 124 III 444)