Der Kurs zur Umrechnung von Euro in Schweizer Franken ist eine allgemein notorische Tatsache, welche weder behauptet noch bewiesen werden muss : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 21.11.2008 (BGE 135 III 88)
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SZIER : Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht