IPR des Sachenrechts: Dem nach Art. 100 Abs. 1 IPRG bestimmten Sachstatut (Recht des Lageort der beweglichen Sache im Zeitpunkt des Vorgangs, aus dem Erwerb oder Verlust hergeleitet werden) unterstehen auch gesetzliche Vermutungen, z.B. solche aus Besitz : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 17.4.2009 (5A_39/2009)
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Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht