Ausstand eines Schiedsrichters (nationales Schiedsverfahren). Im Zeitpunkt der Konstituierung laufendes oder kurz vorher abgelaufenes Anwaltsmandat eines Schiedsrichters im Verhältnis zur Gegenpartei des Schiedsverfahrens. Verwirkung der Geltendmachung des Ausstandsgrundes? : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 6.10.2008 (135 I 14)
Journal
Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht