Verweist das kantonale Gerichtsorganisationsgesetz für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte auf den bundesrechtlichen Begriff des Arbeitsvertrags, bleibt dennoch die richtige Anwendung dieser Bestimmung eine Frage des kantonalen Rechts : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom vom 11.11.2008 (4A_329/2008)
Journal
Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht