BGG Art. 40, Art. 72. Das Anwaltsmonopol im Bereich der Beschwerde in Zivilsachen erfasst auch die Fälle des Art. 72 Abs. 2 lit. a und b BGG (Entscheide in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen und öffentlich-rechtliche Entscheide in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilsachen) (Erw. 1.3-1.5). Dasselbe gilt auch für die entsprechende subsidiäre Verfassungsbeschwerde bei Nichterreichen des Streitwerts : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 10.4.2008 (BGE 134 III 520)
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Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht