Vollstreckungsimmunität. Nach Art. 92 Abs. 1 Ziff. 11 SchKG unpfändbar sind Vermögenswerte eines ausländischen Staates oder einer ausländischen Zentralbank, die hoheitlichen Zwecken dienen : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom vom 25.6.2008 (5A_92/2008)
Journal
Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht