Das Parlament hat die Bestimmung, wonach mindestens ein Verwaltungsratsmitglied einer Gesellschaft vertretungsberechtigt sein muss, nach eingehender Debatte gestrichen. Die Redaktionskommission hat dies ignoriert und den betreffenden Gesetzesartikel wieder eingefügt. Damit stellt sich die Frage, welche Gesetzesversion nun Gültigkeit hat.