Der Autor nimmt die Diskussion zur Verjährung in SJZ/RSJ 102 2006 533 wieder auf und prüft, inwieweit Art. 129 und 141 Abs. 1 OR zwingendes Recht darstellen. Er erörtert die Modalitäten des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede und die zeitlichen Anforderungen an die Rechtsgültigkeit einer Verzichtserklärung. Er äussert sich weiter zur Frage, ob im schweizerischen Recht mittels Parteidisposition eine verjährbare zu einer unverjährbaren Forderung werden kann und welche Abreden bei Vertragsschluss fristverlängernde Wirkung erzielen.