Menschenrechte und das Zivilprozessrecht eines Staates begegnen sich auf verschiedenen Ebenen:
Alltagsebene: Das geltende (EMRK-konforme) Zivilprozessrecht wird in einem Einzelfall falsch angewendet. Damit wird zugleich eine Verfahrensgarantie der Bundesverfassung, der EMRK oder eines UN-Menschenrechtspakts oder ein anderes Grundrecht verletzt (Teil II).
Dissensebene: Das nationale Zivilprozessrecht wird - "wie schon immer" - angewendet und gerade deswegen verstösst es wegen eigener Systemmängel in Bezug auf einzelne Regelungen oder Institute gegen die EMRK (Teil III).
Funktionsebene: Was kann und muss das Zivilprozessrecht tun, damit es selber, als Verfahrensordnung, menschengerechter wird? Vor allem: Wie muss es umgestaltet werden, damit es die Funktion besser wahrnimmt, die Grundrechte zu verwirklichen (Art. 35 BV - Teil IV)?