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Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung
Journal
Neue Zürcher Zeitung (NZZ)
ISSN
0376-6829
Type
newspaper article
Date Issued
2013-11-15
Author(s)
Emmenegger, Nicole
Abstract (De)
Jede Gesellschaft entscheidet, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern, unter ihnen Menschen mit Behinderung, umgeht und sie schützt. Dies kann über direkte Schutzbestimmungen oder indirekt mit Sozialversicherungsleistungen erfolgen. Als direkte Schutzbestimmungen zu nennen sind etwa das Sterilisationsverbot dauernd Urteilsunfähiger oder das Verbot von sexuellen Handlungen mit Abhängigen. Die Sozialversicherungsleistungen wiederum helfen indirekt, bei den von Behinderung Betroffenen Armut zu verhindern und eine Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Schutz vor Diskriminierung für Personen mit Behinderung ist in der Bundesverfassung verankert, ferner im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und in weiteren Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts. Der Bundesrat hat 2012 beim Parlament beantragt, auf völkerrechtlicher Ebene die Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) zu ratifizieren. Nach der Zustimmung des Nationalrates wird der Ständerat als Zweitrat in der kommenden Wintersession über die Ratifizierung der BRK entscheiden.
Language
German
HSG Classification
not classified
Refereed
No
Publisher
Neue Zürcher Zeitung
Publisher place
Zürich
Volume
234
Number
266
Start page
21
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
230201