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Urteilsbesprechung Nr. 47 BGE 139 V 289
Journal
Pflegerecht
ISSN
2235-2953
ISSN-Digital
2235-6851
Type
journal article
Date Issued
2013-11
Author(s)
Abstract (De)
Nachzahlung nicht bezogener Hilflosenentschädigung:
Gemäss Art. 46 Abs. 2 AHVG werden Hilflosenentschädigungen in Abweichung von Art. 24 Abs. 1 ATSG rückwirkend nur für zwölf Monate gewährt. Weitergehende Nachzahlungen werden erbracht, wenn der Versicherte den anspruchsbegründenden Sachverhalt nicht kennen konnte und die Anmeldung innert zwölf Monaten nach Kenntnisnahme vornimmt. Mit der Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts ist nicht das subjektive Einsichtsvermögen der versicherten Person gemeint, sondern es geht nach dem Wortlaut von Art. 46 Abs. 2 zweiter Satz AHVG vielmehr darum, ob der anspruchsbegründende Sachverhalt objektiv feststellbar ist oder nicht. Einem Nachzahlungsanspruch für mehr als zwölf Monate vor der Anmeldung steht der Umstand nicht entgegen, wenn eine zur Geltendmachung des Anspruchs befugte Drittperson den leistungsbegründenden Sachverhalt allenfalls bereits in einem früheren Zeitpunkt gekannt hat.
Gemäss Art. 46 Abs. 2 AHVG werden Hilflosenentschädigungen in Abweichung von Art. 24 Abs. 1 ATSG rückwirkend nur für zwölf Monate gewährt. Weitergehende Nachzahlungen werden erbracht, wenn der Versicherte den anspruchsbegründenden Sachverhalt nicht kennen konnte und die Anmeldung innert zwölf Monaten nach Kenntnisnahme vornimmt. Mit der Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhalts ist nicht das subjektive Einsichtsvermögen der versicherten Person gemeint, sondern es geht nach dem Wortlaut von Art. 46 Abs. 2 zweiter Satz AHVG vielmehr darum, ob der anspruchsbegründende Sachverhalt objektiv feststellbar ist oder nicht. Einem Nachzahlungsanspruch für mehr als zwölf Monate vor der Anmeldung steht der Umstand nicht entgegen, wenn eine zur Geltendmachung des Anspruchs befugte Drittperson den leistungsbegründenden Sachverhalt allenfalls bereits in einem früheren Zeitpunkt gekannt hat.
Language
German
HSG Classification
not classified
Refereed
No
Publisher
Stämpfli
Publisher place
Bern
Volume
2
Number
4
Start page
242
End page
244
Pages
3
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
230182