In seinem Beitrag vom 6. Mai 2013 hat Prof. Dr. Thomas Hoeren in Jusletter die Schweiz davor gewarnt, mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage die deutschen Fehler zu begehen. Mit der Replik will der Autor einige Präzisierungen zur Rechts- und Gefahrenlage in der Schweiz anbringen und damit aufzeigen, dass doch gewisse Unterschiede zur Situation in Deutschland bestehen.