Am 18. März 2011 beschlossen National- und Ständerat eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket; sog. Revision 6a). Die hier festgelegten (umfangreichen) Änderungen des IVG zielen im Wesentlichen darauf ab, eine eingliederungsorientierte Rentenanpassung zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag will die darauf bezogenen gesetzlichen Bestimmungen analysieren und auf allfällige Besonderheiten durchleuchten; ein besonderer Blick soll dabei auf das Zusammenspiel mit anderen Sozialversicherungszweigen gerichtet werden. Nicht näher eingegangen wird auf das zweite Massnahmepaket der 6. IV-Revision (sog. Revision 6b), mit dem eine langfristige Sanierung der IV erreicht werden soll.