Dieser Beitrag untersucht die Frage, ob das Einscannen ganzer Bücher in Bibliotheken als Anwendungsfall des Eigengebrauchs erlaubt ist. Dazu wird nebst dem Wortlaut von Art. 19 URG auch auf die Entstehungsgeschichte sowie den Regelungszweck und die Systematik eingegangen. Der Autor gelangt zum Ergebnis, dass das Einscannen ganzer Bücher für den persönlichen Eigengebrauch zulässig ist, sofern es durch die eigengebrauchsberechtigte Person selbst erfolgt.