Zur Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung einer Grunddienstbarkeit und zur Möglichkeit des Untergangs von Dienstbarkeiten: Besprechung von BGE 142 III 551 (Urteil 5A_898/2015)
Journal
dRSK
ISSN-Digital
1663-9995
Type
judgment annotation (law)
Date Issued
2016-09-21
Author(s)
Abstract (De)
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist bei der actio confessoria zur Klage berechtigt, sofern die Durchsetzung des Anspruchs der Stockwerkeigentümergemeinschaft als Ganzes dient und damit der gemeinschaftlichen Verwaltung zugeordnet werden kann. Im konkreten Fall konnte sich eine Stockwerkeigentümergemeinschaft erfolgreich auf eine Grunddienstbarkeit berufen, welche den Nachbarn verpflichtete, seine Bäume und Sträucher nicht über 5 Meter wachsen zu lassen, obschon sie dies zuvor während Jahrzehnten nie gefordert hatte. Sämtliche Vorbringen des Nachbarn, welche auf einen Untergang der Dienstbarkeit abzielten, wurden abgewiesen.
Language
German
Keywords
actio confessoria
Aktivlegitimation
Stockwerkeigentümergemeinschaft
Grunddienstbarkeit
Untergang
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Book title
-
Publisher
Editions Weblaw
Pages
2
Subject(s)
Division(s)
Contact Email Address
marc.wolfer@unisg.ch
Eprints ID
249299