Zur Übertragung von Personaldienstbarkeiten: Übertragungsvorgang und Übertragungsbeschränkungen
Journal
Aktuelle Juristische Praxis (AJP)
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2010-01-24
Author(s)
Abstract (De)
Baurechte und Quellenrechte sind von Gesetzes wegen übertragbar. Ebenso kann die Übertragbarkeit bei den "anderen" Dienstbarkeiten i.S.v. Art. 781 ZGB vereinbart werden. Werden solche Dienstbarkeiten als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen, ist ihre Übertragung unproblematisch: sie folgt den Regeln zur Übertragung von Liegenschaften. Wurde hingegen kein eigenes Grundbuchblatt eröffnet, soll die Übertragung nach herrschender Lehre durch Zession (Art. 164 ff. OR analog) bewirkt werden können. Dies widerspricht dem Publizitätsprinzip und führt zu praktischen Problemen. Deshalb hält der Autor dafür, dass die Übertragung auch in diesem Fall nur durch eine Grundbuchanmeldung erfolgen kann.
Ist eine Personaldienstbarkeit grundsätzlich übertragbar, kann ihre Übertragbarkeit rechtsgeschäftlich eingeschränkt werden. Solchen Beschränkungen kommt aber nach einem neuen Bundesgerichtsurteil (BGE 135 III 103) nur obligatorische Wirkung zu. Mit Blick auf die ZGB-Revision wird diskutiert, ob zukünftig allenfalls Beschränkungen mit dinglicher Wirkung zulässig sein könnten.
Ist eine Personaldienstbarkeit grundsätzlich übertragbar, kann ihre Übertragbarkeit rechtsgeschäftlich eingeschränkt werden. Solchen Beschränkungen kommt aber nach einem neuen Bundesgerichtsurteil (BGE 135 III 103) nur obligatorische Wirkung zu. Mit Blick auf die ZGB-Revision wird diskutiert, ob zukünftig allenfalls Beschränkungen mit dinglicher Wirkung zulässig sein könnten.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
Yes
Publisher
Dike
Publisher place
Zürich
Number
1
Start page
37
End page
44
Pages
8
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
232332
File(s)![Thumbnail Image]()
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open.access
Name
04_Wolfer(Dienstbarkeiten).pdf
Size
231.4 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
d440596657fe16454f8174509e0b7649