Die digitale öffentliche Urkunde im Kontext der AG
Journal
Reprax : Zeitschrift zur Handelsregisterpraxis
ISSN
1424-3628
Type
journal article
Date Issued
2020-05-05
Author(s)
Abstract (De)
«Der Begriff der ‹Digitalisierung› erlebt seinen (mindestens) zweiten ‹Frühling›.» Während das «digitale Zeitalter» vor mehr als zwei Jahrzehnten ins Rollen kam, erfasst und beeinflusst die Digitalisierung die Gesellschaft nun in einer zweiten Phase viel tiefgreifender. Dies lässt sich z.B. in der «Entmaterialisierung der schriftlichen Kommunikation» feststellen – das Papier «als Träger allgemeiner Informationen […] und rechtsgeschäftlicher Willensäusserungen » wird zunehmend verdrängt. Die Digitalisierung beeinflusst auch die juristische Branche. So bedient sich die juristische Recherche heute weitgehend digitaler Quellen, und auch elektronisch geführte Akten sind bei Anwälten keine Seltenheit mehr. Dennoch nimmt das Papier in der Juristen- und Behördenwelt noch immer eine dominante Rolle ein. Dies zeigt sich vor allem im Kontakt mit Gerichten und Behörden. Nicht nur die elektronische Akteneinsicht sucht man meistens vergebens, auch elektronische Eingaben sind nicht überall möglich. Nach der Totalrevision der Verordnung über die elektronische öffentliche Beurkundung hat der Bundesrat Ende Januar 2019 den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll der konsequente Schritt zur vollständigen elektronischen öffentlichen Beurkundung vollzogen werden, indem künftig das Original einer öffentlichen Urkunde elektronisch erstellt werden soll. Die öffentliche Urkunde nimmt als strengste gesetzliche Formvorschrift insbesondere auch im Gesellschaftsrecht eine prominente Rolle ein. So bedarf beispielsweise sowohl die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) als auch deren Kapitalerhöhung einer öffentlichen Urkunde. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich deshalb mit der Frage, welche Auswirkungen die Digitalisierung der öffentlichen Urkunde auf die AG hat.
Language
German
Keywords
Notar
Notariat
digitale öffentliche Urkunde
öffentliche Urkunde
Digitalisierung
Beglaubigung
Behördenverkehr
elektronischer Behördenverkehr
Handelsregister
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft
AG
Beurkundungszwang
Formvorschriften
Beurkundungsverfahren
Art. 55 SchlT ZGB
Art. 55a SchlT ZGB
EÖBG
Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen
online-GV
online-Gründung
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Refereed
Yes
Publisher
Schulthess
Publisher place
Zürich
Volume
22
Number
1
Start page
45
End page
82
Pages
37
Subject(s)
Contact Email Address
lukas.mueller3@unisg.ch
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