Entscheidet sich ein Kunde1, eine Rechtsdienstleistung nicht durch seine eigene Rechtsabteilung erbringen zu lassen (make), sondern bei Dritten einzukaufen (buy), stellt sich die Frage, ob er hierfür eine Anwaltskanzlei beauftragt, und wenn ja, welche. Will sich ein externer Anwalt frühzeitig bei einem Kunden positionieren, wäre es für ihn hilfreich, den Beschaffungsprozess des Kunden und dessen Auswahlkriterien zu kennen. Diese bereits im Vorfeld einer konkreten Mandatierung praktizierte «Kundenorientierung», dieses Mal zum unmittelbaren Nutzen des externen Anwalts, hilft Letzterem für eine spätere Leistungserbringung überhaupt erst berücksichtigt zu werden. Zweck dieses Aufsatzes ist es, eine erste Hilfestellung zum besseren Verständnis des Kunden zu leisten