Ein Ja zum Rahmenvertrag ist abzulehnen, wenn sich der Bundesrat bloss mit drei zusätzlichen Zugeständnisse beim Lohnschutz, dem Zugang zur Sozialhilfe und den staatlichen Beihilfen zufriedengibt. Ohne Konzessionen bei den grundsätzlichen Problemen, nämlich der dynamischen Rechtsübernahme und der Rolle des EuGH bei der $streitschlichtung, begibt sich der Bundesrat in eine Sackgasse, aus der es kein Zurück mehr gibt.