Der Beitrag will einen Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Regelung der fehlgeschlagenen medizinischen Behandlung geben. Im Hauptteil setzt sich der Beitrag kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum sogenannten "accident médical" auseinander. Es wird der Bezug zum Unfallbegriff nach Art. 4 ATSG hergestellt und geprüft, wie sich die hier festgelegten Kriterien bei der medizinischen Behandlung auswirken. Ebenfalls in die Diskussion einbezogen wird die Eingliederungshaftung, welche von der jeweiligen Sozialversicherung zu übernehmen ist; schliesslich wird auf die Verantwortlichkeitshaftung nach Art. 78 ATSG eingegangen.