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Gläubigerschaden aus Zahlungsverzug. Studie im Auftrag des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv
Series
Forschungsbericht KMU‐HSG, Universität St. Gallen.
Type
work report
Date Issued
2017-02
Author(s)
Abstract (De)
- Schuldner, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, verursachen in den Gläubigerunternehmen einen erheblichen administrativen Aufwand, der vor allem in der Form von Arbeitsaufwand anfällt.
- Nach Artikel 106 des Obligationenrechts ist der Schuldner zum Ersatz des Schadens des Gläubigers, der sich aus dem Zahlungsverzug ergibt, verpflichtet, wenn dieser Schaden grösser ist als er dem Gläubiger durch den Verzugszins vergütet wird. In der Praxis kann der Gläubiger aber sein Recht meist nicht entsprechend durchsetzen, weil er hierfür die einzelnen Arbeitsschritte detailliert erfassen und belegen müsste. Zudem ist bei der Geltendmachung von Forderungen vorab noch gar nicht klar, welchen Aufwand ein einzelner Schuldner im Gläubigerunternehmen noch verursachen wird.
- In diesem Forschungsbericht schätzen wir den Aufwand des Gläubigers ab, der in einem durchschnittlich effizienten KMU zur Durchsetzung einer Forderung aufgewendet werden muss, nachdem der Schuldner trotz Rechnung und zwei Zahlungserinnerungen / Mahnungen nicht gezahlt hat.
- Wir verwenden das gleiche Vorgehen, welches das Staatssekretariat für Wirtschaft vor einigen Jahren für die Abschätzung des administrativen Aufwands bei Unternehmen in Folge von staatlichen Regulierungen angewendet hat (SECO, 2011). Die Schätzung des Aufwands erfolgt durch Experten. Befragt wurden hierfür Unternehmensvertreter aus drei verschiedenen Branchen und Rechtsanwälte.
- Durchschnittlich betreiben Gläubigerunternehmen nach unseren Berechnungen einen Aufwand von etwa 225 Minuten, um die Aktivitäten durchzuführen, die betriebswirtschaftlich und/oder rechtlich notwendig sind, um ihre Forderung gegenüber dem Schuldner mit einer hohen Wahrscheinlichkeit durchsetzen zu können. Dies entspricht Gläubigerkosten von 279,21 Franken.
- Nach Artikel 106 des Obligationenrechts ist der Schuldner zum Ersatz des Schadens des Gläubigers, der sich aus dem Zahlungsverzug ergibt, verpflichtet, wenn dieser Schaden grösser ist als er dem Gläubiger durch den Verzugszins vergütet wird. In der Praxis kann der Gläubiger aber sein Recht meist nicht entsprechend durchsetzen, weil er hierfür die einzelnen Arbeitsschritte detailliert erfassen und belegen müsste. Zudem ist bei der Geltendmachung von Forderungen vorab noch gar nicht klar, welchen Aufwand ein einzelner Schuldner im Gläubigerunternehmen noch verursachen wird.
- In diesem Forschungsbericht schätzen wir den Aufwand des Gläubigers ab, der in einem durchschnittlich effizienten KMU zur Durchsetzung einer Forderung aufgewendet werden muss, nachdem der Schuldner trotz Rechnung und zwei Zahlungserinnerungen / Mahnungen nicht gezahlt hat.
- Wir verwenden das gleiche Vorgehen, welches das Staatssekretariat für Wirtschaft vor einigen Jahren für die Abschätzung des administrativen Aufwands bei Unternehmen in Folge von staatlichen Regulierungen angewendet hat (SECO, 2011). Die Schätzung des Aufwands erfolgt durch Experten. Befragt wurden hierfür Unternehmensvertreter aus drei verschiedenen Branchen und Rechtsanwälte.
- Durchschnittlich betreiben Gläubigerunternehmen nach unseren Berechnungen einen Aufwand von etwa 225 Minuten, um die Aktivitäten durchzuführen, die betriebswirtschaftlich und/oder rechtlich notwendig sind, um ihre Forderung gegenüber dem Schuldner mit einer hohen Wahrscheinlichkeit durchsetzen zu können. Dies entspricht Gläubigerkosten von 279,21 Franken.
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
Publisher
KMU-HSG
Publisher place
St.Gallen
Pages
28
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
251115
File(s)
Loading...
open access
Name
KMU-HSG_Studie Gläubigerschaden_2017_final.pdf
Size
518.76 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
68a0f6201879890062a795fa11703541