Lernfähige Algorithmen sind in der Lage, unabhängig von direkten Vorgaben des Programmierers auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren. Das stellt das Produkthaftpflichtrecht vor neue Herausforderungen. Dieser Beitrag legt dar, wie lernfähige Algorithmen produkthaftpflichtrechtlich einzuordnen sind und zeigt auf, wann Hersteller, die lernfähige Algorithmen in ihren Produkten verwenden, für durch diese verursachte Schäden ersatzpflichtig sind.