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  4. Probleme der Rechtswahl nach Haager Wertpapier-Übereinkommen im Depotvertrag
Details

Probleme der Rechtswahl nach Haager Wertpapier-Übereinkommen im Depotvertrag

Journal
Aktuelle Juristische Praxis AJP
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2007-08-01
Author(s)
Peyer, Martin
Abstract (De)
Mit der Ratifikation das Haager Wertpapier-Übereinkommens ("HWpÜ") soll die momentan bestehende Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit Intermediär-verwahrten Wertpapieren weitgehend beseitigt werden. Da jedoch nicht mit dem baldigen völkerrechtlichen Inkrafttreten des Übereinkommens gerechnet werden kann, soll das HWpÜ zwischenzeitlich als autonomes schweizerisches Recht (vgl. dazu die neu geschaffenen Art. 108a-d IPRG) angewendet werden.

Die im HWpÜ vorgesehene Möglichkeit der Rechtswahl im Depotvertrag wirft jedoch verschiedene Fragen auf, die der Klärung bedürfen. So sind die praktischen Auswirkungen des Realitätstests sowie die Anforderungen an eine gültige Rechtswahl unklar. Weitere Anwendungsfragen sind im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen zu erwarten.
Der vorliegende Artikel zeigt ausgewählte Fragen in Bezug auf die Rechtswahl im Depotvertrag auf. Thematisiert werden u.a. die Möglichkeit der Wahl der Rechtsordnung im Konzernverhältnis bei einem international ausgerichteten Finanzintermediär sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen der Rechtswahl gemäss IPRG und HWpÜ.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass in den meisten Fällen für Schweizer Finanzintermediäre kein dringender Handlungsbedarf besteht, wenn durch deren Geschäftsstellen in der Schweiz Veträge nach schweizerischem Recht abgeschlossen wurden. Die heute verbreiteten Rechtswahlvereinbarungen sollten m.E. zudem den Bestimmungen von Art. 4 Abs. 1 HWpÜ genügen, was Anpassungen ausschliesslich aufgrund des Haager Wertpapier-Übereinkommens nicht als nötig erscheinen lässt.

Auch nach dem Inkrafttreten des HWpÜ sehen sich die Beteiligten im internationalen Verhältnis mit verschiedenen Rechtsordnungen konfrontiert. Die bestehende Rechtsunsicherheit bleibt vor allem im Verhältnis zu Nichtvertragsstaaten weiterhin bestehen. Die Schaffung von einheitlichen Kollisionsregeln kann zudem weder die Mängel im materiellen Recht beseitigen noch das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsordnungen garantieren.
Language
German
Keywords
Effektengeschäft
Konvention
Internationales Privatrecht
Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Kollisionsrecht
Depotvertrag
Haager Wertpapier-Übereinkommen
HSG Classification
not classified
Refereed
No
Publisher
Dike Verl.
Publisher place
Lachen
Volume
17
Number
8
Start page
956
End page
970
Pages
15
URL
https://www.alexandria.unisg.ch/handle/20.500.14171/80376
Subject(s)

law

Eprints ID
40338
Support
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