Eine generationenresistente Nachfolgestrategie ohne Aktionärbindungsvertrag zwischen allen Beteiligten ist kaum denkbar. Er dient der Erhaltung von Kontinuität und Stabilität in der Unternehmungsleitung und erlaubt die Führungs- und Kapitalverantwortung nach einem optimalen Zeitplan auf die Nachfolgegeneration zu übertragen.