Eine Bankgarantie mit zeitlicher Beschränkung der Sicherheit für Verzugszinsen ist keine hinreichende Sicherheit i.S.v. Art. 839 Abs. 3 ZGB: Besprechung des Bundesgerichtsurteils 5A_838/2015 vom 5. Oktober 2016
Journal
dRSK
ISSN-Digital
1663-9995
Type
judgment annotation (law)
Date Issued
2016-12-14
Author(s)
Abstract (De)
Das Bundesgericht hatte im Zusammenhang mit der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu entscheiden, ob eine Bankgarantie als hinreichende Sicherheit im Sinne von Art. 839 Abs. 3 ZGB gelten konnte. Aufgrund der Befristung der in der Bankgarantie enthaltenen Pflicht zur Bezahlung von Verzugszinsen bis 2025 wurde dies verneint. Hinzu kam, dass dem Unternehmer unter Umständen nur wenige Kalendertage nach der Erwirkung eines rechtskräftigen Urteils verbleiben würden, um die Forderung durchzusetzen. Auch deshalb stellte die vorgelegte Bankgarantie keine hinreichende Sicherheit dar.
Language
German
HSG Classification
not classified
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk
Book title
dRSK
Publisher
Editions Weblaw
Pages
2
Subject(s)
Division(s)
Contact Email Address
marc.wolfer@unisg.ch
Eprints ID
249980