Das am 26. März 1999 unterzeichnete Zweite Protokoll1 dient im Wesentlichen dazu, die inhaltlichen Hauptkritikpunkte an der Haager Konvention von 19542 zu beheben. Es handelt sich dabei unter anderem um die mangelnden Umsetzungsvorgaben sowie um den zu weiten Begriff der «militärischen Notwendigkeit»3. Das Zweite Protokoll enthält dementsprechend Regeln formeller wie materieller Natur.