Anmerkung zum Entscheid des Appellationshofes des Kantons Bern vom 8. Mai 2008 "Expo.02-Karte"
Journal
sic! Zeitschrift für Immaterialgüter-, Informations- und Wettbewerbsrecht
Type
judgment annotation (law)
Date Issued
2009-04-20
Author(s)
Thouvenin, Florent
Abstract (De)
URG 2, 10. Geographische Karten sind urheberrechtlich geschützte Werke, sofern ein Gestaltungsspielraum besteht und auch genutzt wird. Die Urheberrechte an einer solchen Karte werden verletzt, wenn diese bei der Herstellung einer anderen Karte als Grundlage und Quelle dient (E. 2b-c).
UWG 9. Ein Bundesamt, das in Konkurrenz mit anderen Anbietern geographische Karten vertreibt, ist zur Erhebung einer Klage aus UWG aktivlegitimiert (E. 3a).
UWG 1 i.V.m. 2 und 3-8. Die Generalklausel ist gegenüber den Spezialtatbeständen des UWG nur subsidiär anwendbar (E. 3b-d).
UWG 5 a, b, c. Die Spezialtatbestände greifen nicht, wenn ein Arbeitsergebnis weder anvertraut noch durch ein technisches Reproduktionsverfahren übernommen wurde (E. 3d-f).
UWG 2. Eine sklavische Nachahmung liegt vor, wenn dank der Übernahme von Angaben aus einem Konkurrenzprodukt mehrere Produktionsstufen umgangen werden können (E. 3h).
UWG 9. Ein Bundesamt, das in Konkurrenz mit anderen Anbietern geographische Karten vertreibt, ist zur Erhebung einer Klage aus UWG aktivlegitimiert (E. 3a).
UWG 1 i.V.m. 2 und 3-8. Die Generalklausel ist gegenüber den Spezialtatbeständen des UWG nur subsidiär anwendbar (E. 3b-d).
UWG 5 a, b, c. Die Spezialtatbestände greifen nicht, wenn ein Arbeitsergebnis weder anvertraut noch durch ein technisches Reproduktionsverfahren übernommen wurde (E. 3d-f).
UWG 2. Eine sklavische Nachahmung liegt vor, wenn dank der Übernahme von Angaben aus einem Konkurrenzprodukt mehrere Produktionsstufen umgangen werden können (E. 3h).
Language
German
HSG Classification
contribution to education
Refereed
No
Publisher
Schulthess Juristische Medien
Publisher place
Zürich
Volume
2009
Number
4
Start page
250
End page
255
Pages
6
Subject(s)
Eprints ID
205643