„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – so besagt es zumindest der Volksmund. Doch wo liegt der Grenznutzen der Kontrolle für das Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat? Wann hebelt eine noch so gut gemeinte Überwachung das Vertrauen aus? Ist andererseits die Pflicht erfüllt, indem man sich passiv zurücklehnt, getreu dem Motto „bis jetzt ist ja noch immer alles gut gegangen“? Falls der Aufsichtsrat beschliesst, sich aktiv zu engagieren; gibt es dafür ein richtiges Mass? Und kann man sich überhaupt aktiv engagieren, ohne dabei auch operativ tätig zu werden?
Der vorliegende Beitrag versucht, am Beispiel des Schweizer Verwaltungsrats, mögliche Antworten im Hinblick auf diesen schwierigen Balanceakt zu finden.