Auf Seiten der Arbeitnehmer besteht ein Bedürfnis, ihr Humankapital im individuell unterschiedlich definierten Pensionierungszeitraum verschieden stark zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig besteht auf Seiten der Unternehmen eine Nachfrage nach flexibel einsetzbaren Kompetenzen älterer Arbeitnehmer. Eine Diskriminierung älterer Beschäftigter bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungen kann nicht beobachtet werden. Die 11. AHV-Revision spielt im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Pensionierungsstrategien eine zentrale Rolle für die Employability älterer Arbeitnehmer. Soll Altersarbeit ein Standortvorteil der Schweiz bleiben, müssen die Massnahmen zur Reform der Alterssicherung für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.