Vertriebsprovisionen: Entschädigung des Beauftragten oder dem Auftraggeber zustehender Vermögenswert?
Journal
Jusletter
ISSN
1424-7410
Type
journal article
Date Issued
2009-01-05
Author(s)
Abstract (De)
Das Bundesgericht hat in BGE 132 III 460 einen bank-externen Vermögensverwalter verpflichtet, die von Banken erhaltenen Provisionen («Retrozessionen») seinem Kunden herauszugeben.
Juristen sind sich uneinig, welche Tragweite dieses Urteil hat und ob bzw. welche Gelder (Retrozessionen, Bestandespflegeentschädigungen, Finder's Fees, Vertriebsentschädigungen usw.) den Kunden herauszugeben sind. Nach der hier vertretenen Auffassung ist zu unterscheiden, ob die Zuwendungen ihre Rechtfertigung im konkreten Geschäftsabschluss oder in den eigenen Leistungen des Beauftragten haben. Letzterem ist in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft ein geschäftlicher Eigenbereich zuzuerkennen.
Juristen sind sich uneinig, welche Tragweite dieses Urteil hat und ob bzw. welche Gelder (Retrozessionen, Bestandespflegeentschädigungen, Finder's Fees, Vertriebsentschädigungen usw.) den Kunden herauszugeben sind. Nach der hier vertretenen Auffassung ist zu unterscheiden, ob die Zuwendungen ihre Rechtfertigung im konkreten Geschäftsabschluss oder in den eigenen Leistungen des Beauftragten haben. Letzterem ist in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft ein geschäftlicher Eigenbereich zuzuerkennen.
Language
German
Keywords
Auftrag
HSG Classification
not classified
Refereed
No
Publisher
Weblaw
Publisher place
Bern
Number
-
Start page
online
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
52221
File(s)![Thumbnail Image]()
open.access
Name
Jusletter.pdf
Size
254.23 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
6cf88121057c9dd9fd5df4b30899309b