Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil 4A_416/2019 vom 5. Februar 2020, A. gegen B., Schlichtungsverfahren, Verzicht, Klagebewilligung, Säumnis, Mitteilung des Nichterscheinens
Journal
AJP Aktuelle Juristische Praxis
ISSN
1660-3362
Type
journal article
Date Issued
2020-05
Author(s)
Abstract (De)
Das Bundesgericht hatte sich in diesem kürzlich erschienenen Entscheid mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Schlichtungsverhandlung auch dann durchzuführen ist, wenn der Beklagte klar zu erkennen gibt, dass er daran nicht teilnehmen wird. Gemäss Bundesgericht muss, sofern keine Ausnahme nach Art. 198 f. ZPO vorliegt, zwingend eine Schlichtungsverhandlung erfolgen, sei es auch nur, damit der Kläger dort die Klagebewilligung abholen kann. Dieser Artikel hinterfragt die Meinung des Bundesgerichts kritisch und erörtert, ob nicht die ratio legis des Schlichtungsverfahrens und prozessökonomische Gründe für eine andere Lösung sprechen.
Language
German
HSG Classification
contribution to practical use / society
Refereed
No
Publisher
DIKE Verlag
Publisher place
Zürich
Start page
653
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
260836