Thesen zur gleichheitsgrundrechtlichen Bedeutung des Leistungsfähigkeitsprinzips – Eine gemeinsame Anregung zur verfassungsrechtsdogmatischen Rückbesinnung von bundesdeutscher und schweizerischer Warte
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist im deutschen und schweizerischen Diskurs allgegenwärtig und wird üblicherweise als Konkretisierung des Gleichheitssatzes angesehen. Dieser Beitrag legt dar, dass diese Ableitung bisher nicht überzeugend begründet ist. Die übliche Begriffsverwendung widerspricht im Gegenteil der Wertungsoffenheit des Gleichheitssatzes, erhebt steuerpolitische Wertungen in vermeintlichen Verfassungsrang und führt so zu einer problematischen Verengung gesetzgeberischer Gestaltungsräume.