Hier wird die These vertreten, dass das Verbot von Reklamen im Bereich von Autobahnen und Autostrassen sich aus Gründen der Verkehrssicherheit kaum rechtfertigen lässt. Es lassen sich weder Befunde über die Unfallträchtigkeit ausmachen noch erscheint das Verbot im Vergleich zu anderen Situationen im Strassenbereich verhältnismässig.