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Obergericht des Kantons Thurgau, 1. Abteilung, Urteil ZBS.2020.34 vom 23. Dezember 2020 (nicht veröffentlicht), A. AG gegen B. AG, Behinderung einer Ausübung einer Grunddienstbarkeit (Rechtsschutz in klaren Fällen)
Journal
Aktuelle Juristische Praxis (AJP)
ISSN
1660-3362
Type
judgment annotation (law)
Date Issued
2021-12-08
Author(s)
Abstract (De)
In diesem Urteil hielt das Obergericht des Kantons Thurgau fest, dass das Gericht dem Dienstbarkeitsberechtigten, der in seiner Ausübung des Fuss- und Fahrwegrechts durch
den Vollzug einer rechtskräftigen Baubewilligung beeinträchtigt wird, mangels eindeutiger Sach- und Rechtslage keinen Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO) gewähren
kann. In materiell-rechtlicher Hinsicht rückte die Frage ins Zentrum, ob und inwiefern eine zivilrechtliche Grunddienstbarkeit durch eine rechtskräftige Baubewilligung (ausserbuchlich) untergehen bzw. beschränkt werden kann. Vorliegend wird an diese Fragestellung angeknüpft,
die den Bedarf nach wissenschaftlicher Durchdringung des Verhältnisses zwischen zivilrechtlicher Grunddienstbarkeit und rechtskräftiger Baubewilligung offenbart. Anders als
die Berufungsinstanz gelangt die vorliegende Entscheidbesprechung unter Beizug von Lehre und Rechtsprechung zum Schluss, dass zivilrechtliche Grunddienstbarkeiten aus
Gründen des öffentlichen Rechts ausserbuchlich untergehen bzw. beschränkt werden können.
den Vollzug einer rechtskräftigen Baubewilligung beeinträchtigt wird, mangels eindeutiger Sach- und Rechtslage keinen Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO) gewähren
kann. In materiell-rechtlicher Hinsicht rückte die Frage ins Zentrum, ob und inwiefern eine zivilrechtliche Grunddienstbarkeit durch eine rechtskräftige Baubewilligung (ausserbuchlich) untergehen bzw. beschränkt werden kann. Vorliegend wird an diese Fragestellung angeknüpft,
die den Bedarf nach wissenschaftlicher Durchdringung des Verhältnisses zwischen zivilrechtlicher Grunddienstbarkeit und rechtskräftiger Baubewilligung offenbart. Anders als
die Berufungsinstanz gelangt die vorliegende Entscheidbesprechung unter Beizug von Lehre und Rechtsprechung zum Schluss, dass zivilrechtliche Grunddienstbarkeiten aus
Gründen des öffentlichen Rechts ausserbuchlich untergehen bzw. beschränkt werden können.
Language
German
HSG Classification
contribution to scientific community
HSG Profile Area
None
Book title
AJP, Band 12
Publisher
Dike Verlag
Publisher place
Zürich/St.Gallen
Number
12
Start page
1509
End page
1517
Subject(s)
Division(s)
Eprints ID
265256
File(s)
Loading...
open access
Name
DRITTENBASS_JOEL_AJP_12_2021_1509-1517.pdf
Size
377.52 KB
Format
Adobe PDF
Checksum (MD5)
e24b4352bd77e193ece0e1847777c758