Die Autoren befassen sich mit den abkommensrechtlichen Vorgaben an ein Anrechnungssystem und vertreten die Auffassung, dass die Schweiz der Methode der gewöhnlichen Anrechnung und nicht jener der pauschalen Ermässigung folgt. Die in diesem Zusammenhang ergangene Rechtsprechung ist ihres Erachtens nicht schlüssig, was sie auf die Formulierung des Schweizer Methodenartikels zurückführen.
Language
German
HSG Classification
contribution to education
Refereed
Yes
Publisher
Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht an der Universität St. Gallen