Will der Mieter seine Mietwohnung an eine Drittperson, zum Beispiel auf Airbnb, untervermieten, hat er vorgängig die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Unterlässt er dies, kann der Vermieter auf unterschiedliche Arten gegen die nicht genehmigte Untermiete vorgehen. Wird eine unzulässige Untervermietung trotz Mahnung des Vermieters nicht innert angemessen angesetzter Frist beendet, kann der Vermieter dem Mieter unter Einhaltung einer dreissig tägigen Kündigungsfrist auf Ende Monat das Mietverhältnis ausserordentlich nach Art. 257f Abs. 3 OR kündigen.
Language
German
HSG Classification
not classified
HSG Profile Area
LS - Business Enterprise - Law, Innovation and Risk