Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die Tradition des Laienrichters noch zeitgemäss ist bzw. ob der «common sense» heute noch den Anforderungen an eine gesetzmässige Rechtsprechung genügt oder ob die «Sicht des Laien» heute mehr denn je ein wichtiges Korrektiv zur fast vollständigen Verrechtlichung des menschlichen Zusammenlebens ist. Die Laien als Repräsentanten des «gesunden Menschenverstandes » übernehmen in der Praxis oft die juristische Sichtweise, so dass die Gefahr besteht, dass Laienrichter zu einem dekorativen Element im Rechtssystem werden oder es bereits sind.