Dass Pferde auf öffentlichen Strassen durchbrennen und Personen verletzen, kommt nicht mehr oft vor. Umso bemerkenswerter ist ein entsprechender, in jüngerer Zeit durch das Bundesgericht entschiedene Sachverhalt. Die Entscheidung eignet sich exemplarisch, um Streitfragen des Haftpflichtrechts im Allgemeinen und hinsichtlich der sogenannten «einfachen Kausalhaftungen» im Speziellen darzulegen. Überdies zeigt die Urteilsbegründung, dass sich der Sorgfaltsbeweis bei diesen Haftungen nicht nach dem immer gleichen Massstab richtet.