Antrag auf Verteilung des Überschusses durch einen Gläubiger. Verzicht auf Fristansetzung zur Einreichung eines ausländischen Kollokationsplanes, wenn keine Aussicht besteht, dass überhaupt ein Kollokationsplan erstellt wird. Art. 173, 174 IPRG. Besprechung des Entscheides des Konkursrichters des Bezirks Zürich vom 22.3.1994
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Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht