Das Verhältnis von privater und staatlicher Arbeitsvermittlung hat sich in beiden Ländern lange Zeit gegensätzlich entwickelt. Während sich die Vermittlung in Deutschland bis 1994 im Monopol der öffentlichen Hand befand, welches bis heute faktisch weitgehend besteht, galt in der Schweiz bis 1924 das Primat des privaten Vermittlungssektors, der nach wie vor eine Vorrangstellung innehat. Seit einigen Jahren bemüht man sich jedoch in beiden Ländern um eine engere Verzahnung beider Regelungssysteme. Hierbei verläuft die Diskussion in der Schweiz weit weniger ideologiebeladen und stärker problemlösungsorientiert als dies in Deutschland der Fall ist.