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Grundlegende Veränderungen im öffentlichen Dienstrecht der Schweiz : Konsequenzen für die Interessenvertretung der Beschäftigten auf Bundesebene
Series
Diskussionspapiere des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen
Type
discussion paper
Date Issued
2009-10
Author(s)
Abstract (De)
In der schweizerischen Bundesverwaltung hat ein grundlegender Wandel hinsichtlich der kollektivrechtlichen Lage der Bediensteten stattgefunden. Das ehemalige Streikverbot ist in ein Streikrecht mit Ausnahmevorbehalt für unerlässliche Dienste umgewandelt worden. Ausserdem müssen bestimmte Arbeitgeber ihre Dienstverhältnisse über Gesamtarbeitsverträge regeln. Hiervon betroffen sind bislang zwar nur wenige verselbständigte Bundesbetriebe. Da die Personalverbände heute aber über Rechte zu Streik und Verhandlungen verfügen, ist ihre Position grundsätzlich gestärkt worden. Echte Mitbestimmungsrechte auf betrieblicher Ebene existieren jedoch nach wie vor nicht.
Ausserhalb gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen sollen gemeinsame Absichtserklärungen die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartner pflegen und sicherstellen. Diese bleiben für den Gesetzgeber aber unverbindlich und es können daraus keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden. Damit geht diese neue Form der Sozialpartnerschaft faktisch kaum über die im Vorfeld von Gesetzesänderungen oder Erlassen von Ausführungsbestimmungen schon immer praktizierte Einbeziehung der Personalverbände via Information und Konsultation hinaus. Hingegen ist der Abschluss von Sozialplänen als Ausdruck verbindlicher Abmachungen zwischen den Sozialpartnern zu werten.
Mit der Abschaffung des Beamtenstatus und der Annäherung der öffentlich-rechtlichen Dienst- an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse hat sich auch der ausschliesslich im öffentlichen Dienst organisierende Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe aufgelöst. Dies führte dazu, dass auf Gewerkschaftsseite ein Konzentrationsprozess in der Vertretungsmacht der Arbeitnehmerinteressen zugunsten der beiden verbleibenden nationalen Dachorganisationen stattgefunden hat
Ausserhalb gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen sollen gemeinsame Absichtserklärungen die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartner pflegen und sicherstellen. Diese bleiben für den Gesetzgeber aber unverbindlich und es können daraus keine individuellen Rechtsansprüche abgeleitet werden. Damit geht diese neue Form der Sozialpartnerschaft faktisch kaum über die im Vorfeld von Gesetzesänderungen oder Erlassen von Ausführungsbestimmungen schon immer praktizierte Einbeziehung der Personalverbände via Information und Konsultation hinaus. Hingegen ist der Abschluss von Sozialplänen als Ausdruck verbindlicher Abmachungen zwischen den Sozialpartnern zu werten.
Mit der Abschaffung des Beamtenstatus und der Annäherung der öffentlich-rechtlichen Dienst- an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse hat sich auch der ausschliesslich im öffentlichen Dienst organisierende Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe aufgelöst. Dies führte dazu, dass auf Gewerkschaftsseite ein Konzentrationsprozess in der Vertretungsmacht der Arbeitnehmerinteressen zugunsten der beiden verbleibenden nationalen Dachorganisationen stattgefunden hat
Language
German
Keywords
Dienstrecht
Schweiz
Personalverbände
Arbeitsverhältnisse
HSG Classification
contribution to scientific community
Refereed
No
Publisher
FAA-HSG
Number
120
Start page
26
Subject(s)
Eprints ID
56473