Definitive Rechtsöffnung. Die Frage der Passivlegitimation oder der richtigen Parteibezeichnung führen in der Regel zur Anfechtbarkeit, nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit des Rechtsöffnungstitels : Besprechung des Bundesgerichtsentscheids vom 20.6.2008 (5A_339/2008) und vom 7.7.2008 (5A_234/2008)
Journal
Schweizerische Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht