Para- und Tetraplegiker sind in einem unterschiedlichen Ausmass auf die Hilfe von Dritten, insbesondere von Angehörigen, angewiesen. Das Spektrum der Hilfe reicht von eigentlichen Pflegeleistungen über Betreuungs- und Überwachungsleistungen bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen. Da die Finanzierung dieser Pflegekosten ein sehr unübersichtliches und komplexes Gebilde darstellt, möchten wir in dieser und den nächsten Paracontact-Ausgaben aufzeigen, welche Sozialversicherungsträger für die verschiedenen Leistungen aufkommen müssen.